Gericht: BILD hätte Berliner Runde nicht "klauen" dürfen
Einstweilige Verfügung gegen BILD
Screenshot: teltarif.de, Quelle: bild.de
Wie berichtet hat der TV-Sender der BILD-Zeitung am Abend nach der Bundestagswahl mehrfach Auszüge aus den Programmen von ARD und ZDF live übernommen. Für die Zuschauer hatte das den Vorteil, dass sie beispielsweise um 18 Uhr die Prognosen und im weiteren Verlauf des Abends die Hochrechnungen von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu sehen bekamen, ohne umzuschalten.
Auch in Interviews und in die Berliner Runde, die ARD und ZDF wie gewohnt mit den Spitzenpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien veranstaltet haben, klinkte sich BILD ein - sehr zum Missfallen der öffentlich-rechtlichen Mitbewerber. Der vom Axel Springer Konzern betriebene TV-Kanal hat nämlich keine Vereinbarung mit ARD und ZDF bezüglich der Übernahme der Live-Bilder getroffen.
Die 13 Minuten lange Übernahme vom ZDF-Programm war des Guten dann aber doch zu viel, wie das Landgericht Köln einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge urteilte. Das Gericht hat dem Bericht zufolge auf Antrag des ZDF eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Sender untersagt, weiter unautorisiert die TV-Bilder von der Berliner Runde zu nutzen.
Kurze Ausschnitte nicht beanstandet
Einstweilige Verfügung gegen BILD
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Allerdings gab das Landgericht Köln dem ZDF nicht in allen Punkten recht. Bei der Übernahme einer kurzen Interview-Passage durch BILD seien die vom ZDF genannten Beanstandungen nicht gegeben. Dabei gehe es um Verwertungsfragen wie zum Beispiel Aufnahmen. BILD hatte die Ausschnitte aber nicht mitgeschnitten, sondern aus dem Live-Programm übernommen.
Wie es weiter heißt, müssen beide Parteien die Gerichtskosten zu gleichen Teilen tragen. Ein BILD-Sprecher begrüßte dem Bericht zufolge, "dass das Landgericht Köln unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Nutzung der Inhalte des ZDF am Wahlabend durch BILD-TV eine grundsätzlich urheberrechtlich privilegierte Berichterstattung über ein Tagesereignis war." Man teile aber die Auffassung nicht, dass die Nutzung der Berliner Runde zu umfangreich gewesen sei. BILD prüfe auch vor dem Hintergrund rechtliche Schritte, zur Sache nicht angehört worden zu sein.
Die ARD hat unabhängig vom ZDF gegen die Programm-Übernahmen durch den TV-Sender der BILD-Zeitung geklagt. Diese Verfahren laufen aber noch. Wie der Sendestart von BILD verlaufen ist, haben wir in einer weiteren Meldung bereits aufgezeigt.