Premium-SMS: Die unseriösen Maschen der Diensteanbieter
Missbrauch bei Premium-SMS
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In unserer Einführung haben wir Ihnen erklärt, wofür Premium-SMS genutzt werden und wie die Nummern funktionieren.
Viele Anbieter versuchten, den Kunden - vor allem Jugendlichen - mit Premium-SMS auf einen
Schlag das Geld aus der Tasche zu ziehen. So sind Fälle bekannt, in denen beispielsweise ein
jugendlicher Handybesitzer einen Witz per Premium-SMS bestellen wollte und danach,
ohne sich dessen bewusst zu sein, jeden Tag einen Witz zugeschickt bekam. Der
Schreck kam erst mit der Handyrechnung.
Auch hinter unaufgeforderten Kurznachrichten verbergen sich oft Mehrwert-Abonnements. Wer darauf antwortet, erhält eine weitere SMS - mit kryptischen Abkürzungen wird dann zwar auf die Kosten hingewiesen, diese lassen sich aber für viele Empfänger nur schwerlich entschlüsseln.
Auf eine weitere Masche fallen oft Nutzer von Chat-Angeboten herein, die von professionellen Call-Center-Mitarbeitern zum Versenden von immer weiteren Kurznachrichten animiert werden. Möchte der Nutzer seinen Chatpartner mal wirklich kennenlernen, wird der Kontakt oft abrupt abgebrochen. Das Landgericht München hat allerdings in einem Urteil (LG München I, Urteil vom 17. Juni 2003, AZ. 22 O 9966/03) eine solche Praxis gesetzlich verboten - nur ist es schwer, den Verstoß aufzudecken.
Darauf sollten Sie bei Premium-SMS-Angeboten achten
Missbrauch bei Premium-SMS
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Auch die Mobilfunknetzbetreiber - und in bestimmten
Fällen die Serviceprovider oder Discounter - sind neben dem Diensteanbieter und dem
Dienstleister, der die jeweilige Kurzwahlnummer nutzt,
an den Einnahmen aus Premium-SMS-Angeboten beteiligt, denn die Netzbetreiber
schalten für Dienstleister die Kurzwahlnummern für die
Premium-SMS-Dienste. Die Dienstleister wiederum nutzen diese Nummern selbst oder
stellen sie einzelnen Subunternehmen zur Verfügung. Den Gewinn teilen
alle drei Parteien zu ungleichen Teilen untereinander auf.
Generell gilt es, in manchen Fällen besondere Vorsicht walten zu lassen: Dienste von Anbietern aus dem Ausland oder ohne Preisangabe sollten grundsätzlich gemieden werden. Auch empfangene SMS-Botschaften von unbekannten Rufnummern oder Werbe-Spam-SMS sollten Handynutzer umgehend löschen und nicht beantworten. Wer keinen SMS-Spam erhalten möchte, sollte es vermeiden, seine Handynummer anzugeben.
Kinder und Jugendliche über die Kostenfallen aufklären
Da gerade oft Jugendliche als Zielgruppe für die Mehrwertdienste auserkoren wurden, ist auch genügend Aufklärung über das Kostenrisiko durch die Eltern wichtig. Es empfiehlt sich auch, Kindern und Jugendlichen ein Prepaid-Handy an die Hand zu geben, um zumindest eine gewisse Kostenkontrolle zu gewährleisten. Bei vielen Mobilfunkanbietern kann auch eine Sperrung der Mehrwertdienste veranlasst werden - über eine Drittanbietersperre.
Mobilfunkkunden, die bereits in die Kostenfalle getappt sind, steht ein langer Nervenkrieg bevor, wenn sie gegen die berechneten Kosten angehen wollen - sie haben vor Gericht zwar nicht mehr per se die Beweispflicht, wie das Landgericht Aachen in einem Urteil (AG Aachen, Urteil vom 7. Mai 2004, Az. 81 C 629/03) entschied. Nerven und Zeit könnte der Prozess dennoch kosten. Zudem können Sperrandrohungen durch die Mobilfunkprovider bei Nichtbezahlen der Rechnung zusätzlichen Druck ausüben. Ratsam ist für Betroffene, Beweise zu sichern und Strafanzeige gegen den Anbieter zu stellen. Wurde der Kunde über die anfallenden Kosten getäuscht, kann er den eingegangenen Vertrag anfechten, hierbei ist das Hinzuziehen eines Anwalts oder einer Verbraucherzentrale ratsam. Der Rechnung kann beim Provider widersprochen werden, außerdem sollte der Nutzer versuchen, den Anbieter ausfindig zu machen. Allerdings reichen die Besitzer ihre Nummern auch (mehrfach) weiter, sodass der Anbieter nicht zwangsläufig auch der Anbieter des Dienstes ist.
Hilfreich ist in der Tat ein Gang zur Verbraucherzentrale. Diese bietet eine allgemeine Rechtsberatung und gibt Tipps zum richtigen Vorgehen bei Streitigkeiten.
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