Auszahlen

Prepaid-Guthaben: So lassen Sie es sich auszahlen

Auch wenn eine Prepaid­karte abge­schaltet oder gekün­digt wird: Das Guthaben darf nicht verfallen. Der Provider ist gesetz­lich dazu verpflichtet, es dem Kunden auszu­be­zahlen. So kommen Sie an Ihr Geld.
Von / Christian Bekker / Julian Ruecker

Besitzer einer Prepaid­karte können nach Belieben Guthaben aufladen, abte­le­fo­nieren, damit im mobilen Internet surfen, Optionen buchen und diese wieder kündigen - ohne Rück­sicht auf längere Vertrags­lauf­zeiten als die übli­chen 28 Tage.

Und wer einen besseren Tarif findet, kann problemlos inner­halb weniger Tage zu einem neuen Provider wech­seln, die Rufnummer kostenlos mitnehmen und die alte Karte still­legen. Aufgrund der nicht vorhan­denen Vertrags­lauf­zeit kann auch ein Provider jeder­zeit eine Prepaid­karte kündigen und abschalten.

Doch das auf der Prepaid­karte vorhan­dene Guthaben darf der Provider nicht einfach behalten - so kommen Prepaid-Kunden wieder an ihr Geld.

Gesetz­liche Pflicht zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben

Prepaid-Guthaben: So klappt es mit der Auszahlung Prepaid-Guthaben: So klappt es mit der Auszahlung
Fotos: Anne Katrin Figge - fotolia.com/teltarif.de, Grafik: amiganer-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Als Prepaid-Karten in Deutsch­land ab 1997 den Markt eroberten und später dann auch wieder gekün­digt wurden, versuchten Provider, das Guthaben einfach zu behalten und den Kunden mit faden­schei­nigen Argu­menten abzu­speisen. Doch das hatte vor Gericht keinen Bestand. Nach der aktu­ellen Rechts­lage muss vom Kunden selbst aufge­la­denes Prepaid-Guthaben vom Provider immer an den Kunden erstattet werden. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nicht. Jedoch kann der Anspruch auf eine Rück­zah­lung nach drei Jahren, nachdem eine Gutha­ben­auf­ladung statt­gefunden hat, aufgrund der gesetz­lichen Verjäh­rungs­frist verfallen.

Juris­tisch geklärt ist auch die Tatsache, dass für die Auszah­lung des Gutha­bens vom Provider keine Gebühr erhoben werden darf. Für seine eigene Arbeit des Auszah­lens darf er vom Guthaben des Kunden also nichts einbe­halten.

Kündi­gung versus Gutha­ben­aus­zah­lung

Im Prepaid-Bereich gibt es trotzdem manchmal noch Verhal­tens­weisen von Provi­dern, die für den Kunden über­ra­schend oder nach­teilig sein können. Denn die Kündi­gung einer Prepaid­karte ist in Deutsch­land leider nicht auto­ma­tisch mit der Gutha­ben­aus­zah­lung verbunden. Der Kunde muss die Auszah­lung des Prepaid-Gutha­bens explizit anfor­dern und dafür in der Regel seine Iden­tität nach­weisen sowie die Bank­ver­bin­dung angeben. Denn gerade die Bank­daten liegen dem Provider ja gar nicht vor, wenn der Kunde die Prepaid­karte ausschließ­lich mit Guthaben-Vouchern aufge­laden hat.

Wer also die Kündi­gung seiner Prepaid­karte an den Provider schickt, muss zusätz­lich in diesem Schreiben die Gutha­ben­aus­zah­lung bean­tragen, der Provider macht dies in der Regel nicht von selbst. Bei zahl­rei­chen Provi­dern ist es auch nicht möglich, sich das Guthaben ausbe­zahlen zu lassen, die Prepaid­karte aber hinterher am Leben zu erhalten: Einen Antrag auf Gutha­ben­aus­zah­lung inter­pre­tieren die meisten Provider als "Desin­ter­esse" des Kunden und kündigen dann selbst die Prepaid­karte bzw. schalten sie nach der Gutha­ben­aus­zah­lung einfach ab, auch wenn der Kunde die Kündi­gung gar nicht ausge­spro­chen hat.

Auch wenn der Provider von sich aus die Prepaid­karte gekün­digt hat, muss der Kunde die Initia­tive ergreifen und auf einem der unten in der Über­sichts-Tabelle genannten Weg die Auszah­lung des Gutha­bens anfor­dern.

Selbst aufge­la­denes Guthaben versus Start-/Bonus­gut­haben

Noch immer gibt es bei den Nutzern von Prepaid-Karten die falsche Auffas­sung, das ganze Guthaben - so wie es im Kunden­center ange­zeigt wird - müsse erstattet werden. Dem ist aber nicht so.

Die einschlä­gigen Gerichts­ur­teile in dieser Sache besagen, dass ledig­lich das vom Kunden selbst aufge­la­dene Guthaben ausbe­zahlt werden muss. Start- oder Bonus­gut­haben muss der Provider nicht ausbe­zahlen - er darf es einfach verfallen lassen. Dazu gehört das mit dem Prepaid-Star­ter­paket gewährte Start­gut­haben, aber auch Bonus­gut­haben, das im Rahmen von Aktionen gewährt wurde.

Endgültig verfallen darf selbst aufge­la­denes Guthaben - falls der Inhaber sich nicht meldet - per Gesetz erst nach Ablauf der drei­jäh­rigen Verjäh­rungs­frist; mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber zur Gültig­keit von Prepaid-Guthaben.

Auszah­lungs-Antrag beim Provider stellen

Wenn Prepaid-Kunden die Auszah­lung ihres Prepaid-Gutha­bens beim Provider anfor­dern, schreiben sie mitunter eine form­lose E-Mail mit dem Text "hiermit fordere ich das Guthaben meiner Prepaid­karte zurück; bitte über­weisen Sie das Guthaben auf folgendes Konto...". Dann ist die Verwun­de­rung manchmal groß, wenn der Provider die Auszah­lung zunächst ablehnt oder weitere Infor­ma­tionen anfor­dert.

Denn mögli­cher­weise ist dem Provider die betref­fende E-Mail-Adresse nicht bekannt oder der Kunde hat nicht genü­gend Infor­ma­tionen von sich ange­geben, damit man ihn zwei­fels­frei als Inhaber der Prepaid­karte iden­ti­fi­zieren könnte. Das kann insbe­son­dere der Fall sein, wenn die Prepaid­karte vor der Einfüh­rung der allge­meinen Regis­trie­rungs­pflicht im Jahr 2004 bezie­hungs­weise vor der 2017 einge­führten Iden­ti­fi­zie­rungs­pflicht gekauft wurden.

Der Kunde sollte also sicher­heits­halber bis zur Auszah­lung des Gutha­bens die SIM-Karte nicht wegwerfen und bei seinem Antrag auf Gutha­ben­aus­zah­lung immer diese Angaben mitschi­cken:

  • Vor- und Nach­name des ursprüng­li­chen Inha­bers der Prepaid­karte
  • Rufnummer der Prepaid­karte
  • SIM-Karten-Nummer (auf der SIM-Karte)
  • Höhe des selbst aufge­la­denen Gutha­bens
  • Bank­ver­bin­dung (IBAN, BIC und Name des Konto­in­ha­bers)

Gege­be­nen­falls fragt der Provider weitere Iden­ti­fi­zie­rungs­merk­male wie das Geburts­datum oder die Post­adresse des Prepaid­karten-Inha­bers ab. Dies sollte in der Regel aber nicht notwendig sein, wenn der Inhaber die oben aufge­lis­teten Angaben machen kann. Die Verpflich­tung, ein spezi­elles Formular zu verwenden, darf der Provider dem Kunden nicht aufer­legen, auch ein form­loser Antrag muss bear­beitet werden. Mit einem offi­zi­ellen Formular, falls der Provider dies bietet, sollte das Proze­dere aber am einfachsten sein. Auch eine Verpflich­tung, die SIM-Karte zurück­zu­senden, darf der Provider dem Kunden nicht aufer­legen.

Möchte man sich das Prepaid-Guthaben eines verstor­benen Ange­hö­rigen ausbe­zahlen lassen, sind außer den obigen Angaben eine Kopie der Ster­be­ur­kunde bzw. des Erbscheins mitzu­senden.

Über­sicht: Wie kann ich mir mein Prepaid-Guthaben auszahlen lassen?

Anbieter Gutha­ben­aus­zah­lung via
E-Mail Kontakt­for­mular Hotline Service-Chat PDF-Formular
Netz­be­treiber  
Telekom Nein Ja 0800 330 22 02
Kurz­wahl: 2202
Nein Nein
Voda­fone Nein Nein 0172 229 0 229 Nein Nein
o2 Nein Nein 0176 88 85 52 82 Nein Ja
Telekom-Discounter  
cong­star Nein Ja 0221 797 007 00 Ja Nein
easytel 1) Ja Nein 06421 620 362 22 Nein Nein
EDEKA smart Ja Nein 0800 25 333 52
Kurz­wahl: 33352
Nein Nein
ja!mobil Ja Ja 0221 79 700 333 WhatsApp Nein
Kauf­land Mobil Ja Nein 0800 002 21 23
Kurz­wahl: 22123
Nein Nein
Mobilka Ja Nein +49 30 220 787 07 WhatsApp Nein
NORMA Connect Ja Nein 0800 00 33233
Kurz­wahl: 33233
Nein Nein
PENNYmobil Ja Ja 0221 79 700 330 WhatsApp Nein
Variatel Ja Nein 0180 666 555 444 Nein Nein
Voda­fone-Discounter  
fyve ausschließ­lich nach schrift­li­cher Kündi­gung
klar­mobil Nein Nein 040 348 585 305 WhatsApp Nein
LIDL Connect Ja Ja 0172 222 20 22 Nein Nein
mobi Ja Ja 06103 732 63 43
Kurz­wahl: 35353
Nein Nein
MTEL Ja Ja +49 15 310 310 310 Nein Nein
Lyca­mo­bile Ja Nein 069 120 073 22
Kurz­wahl: 322
Nein Nein
otelo Ja Ja 0172 124 33 33 Nein Nein
Ross­mann Mobil Ja Ja 0172 222 30 30 Nein Nein
Telefónica-Discounter  
Aldi Talk Ja Ja 0177 177 1157 Nein Nein
Ay Yildiz Nein Ja 0177 177 11 35 Nein Ja
Blau Nein Nein Nein Nein Ja
blau­world 1) Ja Nein 0177 17 71 138 Nein Nein
Fonic Nein Nein 0176 8888 0000 Nein Nein
Fonic mobile Nein Nein 0176 8888 0000 Nein Nein
Lebara Ja Nein 0211 310 510 199
Kurz­wahl: 5588
Nein Nein
NettoKOM Nein Ja Nein Nein Nein
netz­club Ja Ja 0176 888 93939 Ja Nein
nova­mobil Nein Nein Nein Nein Ja
Ortel mobile Ja Nein Nein Nein Ja
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Dril­lisch-Marken im 1&1-Netz  
discotel 1) Nein Ja 06181 7074 090 Nein Nein
free-prepaid 1) Nein Ja 06181 707 42 80 Nein Nein
smart­mobil 1) Nein Ja 06181 7074 030 Nein Nein
your­fone 1) Nein Ja 06181 707 40 83 Nein Nein
Stand: Mai 2024
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